Botulinumtoxin auf Rezept und die gesetzliche Krankenversicherung zahlt!?

Veröffentlicht am 19. November 2020 um 22:40

Hartnäckig hält sich der Mythos, dass Unterspritzungen mit Botulinumtoxin in der ästhetischen Medizin bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können.


 

Botulinumtoxin auf Rezept und die gesetzliche Krankenversicherung  zahlt!?

Hartnäckig hält sich der Mythos, dass Unterspritzungen mit Botulinumtoxin in der ästhetischen Medizin bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können.

 

Grundsätzlich kann  festgehalten werden, wenn es um die Korrektur von Schönheitsmakeln und Gesichtsfalten geht, ist Botulinumtoxin keine Kassenleistung.

An diesem Grundsatz ist primär erst einmal nichts zu ändern, da auch in unserer Praxis die Indikation einer Botulinumtoxin-Injektion einen ganz klar ästhetischen Hintergrund hat.

Wird es jedoch für die folgenden medizinischen Zwecke eingesetzt, ist eine Botulinumtoxin-Therapie auch zulasten der GKV abrechenbar.

Den größten Anwendungsbereich außerhalb der ästhetischen Medizin findet der Wirkstoff bei neurologischen Erkrankungen.

Patienten mit einer entsprechenden neurologischen Erkrankung erhalten Botulinumtoxinspritzen zur Linderung von Symptomen, die mit der Grunderkrankung einhergehen und zur langfristigen Behandlung des eigentlichen Krankheitsbildes.

Da die Erfolge durch gezielte Botulinumtoxinbehandlungen inzwischen vielfach wissenschaftlich nachgewiesen sind, haben die meisten Krankenkassen Botulinumtoxinbehandlungen bei einigen neurologischen Krankheitsbildern inzwischen in ihren Leistungskatalog aufgenommen.

Verbesserungen des Zustandes können häufig im Bereich der fokalen Spastizitäten erreicht werden. Spastizitäten beschreiben eine in typischer Weise erhöhte Eigenspannung der Skelettmuskulatur, die immer auf eine Schädigung des Gehirns oder Rückenmarks zurückzuführen ist. Erreichbare Ziele bei der Behandlung mit Botulinumtoxin sind häufig die Verbesserung der Pflege, Schmerzreduktion, Verminderung oder Vermeidung von Kontrakturen oder eventuell auch eine Funktionsverbesserung. Nach einem Schlaganfall leiden Patienten häufig unter fokalen Spastizitäten des Handgelenkes und der Hand, fokalen Spastizitäten des Fußgelenkes, Blepharospasmen (krampfartiger Lidschluss), hemifazialem Spasmus (einseitige Kontraktionen der Gesichtsmuskulatur) und koexistierenden fokalen Dystonien (Bewegungsstörungen).

Auch bei chronischen Kopfschmerzen bzw. Migräne-Erkrankungen kann Botulinumtoxin hilfreich sein. Ziel der Behandlung ist eine Linderung der Symptome bei erwachsenen Patienten, die die Kriterien einer chronischen Migräne erfüllen (Kopfschmerzen an mehr als fünfzehn Tagen pro Monat, davon mindestens acht Tage mit schwerem Migräneverlauf). In unserer Praxis informieren wir unsere Patienten darüber, dass auch durch eine Injektion mit ästhetischem Charakter eine Linderung der Kopfschmerzsymptomatik einhergehen kann.

Eine Therapie mit Botulinumtoxin kann auch bei Blasenfunktionsstörungen helfen.

Anwendung findet der Wirkstoff bei einer idiopathisch überaktiven Blase mit den Symptomen Harninkontinenz, imperativer Harndrang und Pollakisurie bei erwachsenen Patienten. Darüber hinaus können Harninkontinenz bei Erwachsenen mit neurogener Detrusorhyperaktivität bei neurogener Blase infolge einer stabilen subzervikalen Rückenmarksverletzung oder Multipler Sklerose erfolgreich therapiert werden.

Starke, fortbestehende primäre Hyperhidrosis axillaris (übertriebene Schweißproduktion im Achselbereich), die störende Auswirkung auf die Aktivitäten des täglichen Lebens hat und mit einer lokalen bzw. topischen Behandlung nicht ausreichend kontrolliert werden kann, kann ebenfalls mit Botulinumtoxin behandelt werden.

Liegt eine der beschriebenen Erkrankungen vor,  sollten etwaige Behandlungsmöglichkeiten mit dem jeweiligen Facharzt abgesprochen werden, der dann  eine Botulinumtoxinbehandlung in Erwägung ziehen wird.

 

Ciao DB

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